Zitat n-tv: So kann sich jedenfalls eine Gruppe uneingeschränkt über das neue Gesetz freuen: spezialisierte Anwaltskanzleien und ihre Helfershelfer, die bereits ausführlich bewiesen haben, dass sie willens und in der Lage sind, sich mit Massen-Abmahnungen auf Kosten Wehr- und Ahnungsloser eine goldene Nase zu verdienen, immer hart an der Grenze zum Rechtsmissbrauch entlang. (Ein Gebiet nebenbei, dem sich Rechtspflege und Legislative noch einmal im Sinne der Verbraucher zuwenden könnten. Über die einst gesetzlich festgelegte Kostenobergrenze für einfache Fälle in Höhe von 100 Euro lacht sich die Branche bis heute schlapp.)
Sowas, wie hier oben, dass "Snippets" (kleine Textschnipsel) eingebunden werden können, wird nach der Verabschiedung des Leitungsschutzgesetzes von letztem Freitag nun endgültig der Vergangenheit angehören, wenn man nicht Gefahr laufen will, Abmahnungen über tausende von € zu erhalten.
Das wird auch Auswirkungen auf meinen Blog haben, da ich ab Genehmigung des Gesetzes durch den Bundestag keinerlei Zitate mehr einfügen werde. Um immer einen völlig eigenen recherchierten Text zu schreiben fehlt mir leider die Zeit und das Geld.
Wir werden sehen. was die Tage noch geschieht. Ich fürchte jedoch es geschieht nichts und empfinde das nach ACTA als erneuten Versuch einer Zensur, da dadurch alternative Meinungen einfach eigeschränkt werden können. - Wir werden sehen und vielleicht sehe ich es auch falsch, aber das könnte dann der Zeitpunkt der Einstellung meiner Arbeit hier sein.
Die MACHTelite scheint vorerst ihte Ziele zu erreichen oder sie hat die Hosen gestrichen voll!
Umstrittenes Internetgesetz: Sieben Fakten zum Leistungsschutzrecht - http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-sieben-fakten-zum-google-gesetz-a-886063.html
AntwortenLöschenSo verloren sind die Blogger jetzt auch nicht. Man sollte sich mal lieber besser informieren anstatt wieder rumzujammern über die angebliche "Machtelite" und co
Nicht kommerzielle Blogs haben nichts zu befürchten. Wobei ich diesen Blog hier klar als kommerziell sehe.
jeder Blog ist in den Augen eines Abmahnanwalts kommerziell wenn er ein Buch verlinkt und dafür eine kleine Provision erhält.
LöschenUnd wenn er dann Textschnipsel nutzt ist er abmahnfähig. Und wenn er mit seiner Buchprovision 75€ im Monat erhält (die noch zu versteuern sind) und er bekommt eine Abmahnung + eigene Anwaltskosten dann macht er seinen Blog zu und zahlt est mal seine Schulden.
Und die Leser sichen sich dann bitte alles selbst im Internet zusammen was ihnen die Massenmedien präsentieren. - Das mit dem vorher informieren gebe ixch gerne zurück.
Warum sich nicht einfach widersetzen und so weiter machen wie bisher? Die Abmahungen ins Leere laufen lassen?
AntwortenLöschen