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Immer wieder fällt mir auf, dass die deutsche Sprache sehr präzise sein kann und es meist auch ist. Deshalb werde ich in bestimmten Abständen, immer dann, wenn mir "was" über den Weg läuft aufgreifen. Gestern Abend habe ich mich mit einem Wissenschaftler in einem faszinierenden Gespräch auf der Hotelterrasse über den Begriff "Bürger" unterhalten.
weiter: ... ist die allen liberalen Verfassungen zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft (früher: Obrigkeit und Untertan – dazu Staat und Gesellschaft) gemeint. Bürger sind dann alle gesellschaftlichen, also nichtstaatlichen Akteure (Zivilpersonen). Sie sind grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet.
Hat sich das mit der Berechtigung und der Verpflichtung zum Grundrecht möglicherweise in den letzten jahrezehnten umgedreht?
Leitet sich der Begriff "Bürger" tatsächlich wie in wikipedia geschrieben von burga (ahd. ‚Schutz‘) ab, ursprünglich ein befestigter Wohnsitz, eine Burg, oder nennt man den Bürger - Bürger weil er für die Schulden des Staates bürgt?
Darüber sollte man im Rahmen von ESM und den Marketig Begriffen Euro Rettungsschirm und Ähnlichem einmal erneut nachdenken! In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Wochenende und lasst Euch nicht weiter vom Fußball (gib dem Volk Brot und Spiele) vom "schwarzen Freitag" ablenken.
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