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8. April 2020

Verfassungsklage gegen Covid-19-Notstand durch die Fachanwältin für Medizinrecht


Ankündigung einer Verfassungsklage gegen Covid-19-Notstand durch die Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner. Zitat Pressemitteiling:
"Beate Bahner kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundesund Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Experten-meinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch dieseGeschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig." Zitat Ende. 

Die komplette extrem fundierte Erklärung liest Du HIER

http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf?fbclid=IwAR2aEeLZo91tDk7H3fzu9R1-jER5YD0cTx3lco_o5FWwFJ_wzhvwIvZV10U

UPDATE Karfreitag 2020:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von Beate Bahner mit einer bedenklichen aber zu akzeptierenden Argumentation als unzulässig abgelehnt. Details HIER